Güterrecht und Eheverträge
Mit der Ehescheidung endet auch der Güterstand und es können zwischen den Eheleuten Zugewinnausgleichsansprüche entstehen. Sinn und Zweck dieser Zugewinnausgleichsansprüche ist es, die während der Ehezeit erwirtschafteten Vermögenswerte sachgerecht aufzuteilen. Sollte beispielsweise aufgrund von Kinderbetreuungszeiten einer der Eheleute am eigenen Vermögenserwerb gehindert gewesen sein, so soll er am Vermögensaufbau des Anderen partizipieren.
Wir betreuen Sie im Rahmen von Zugewinnausgleichsverfahren und beraten Sie vorsorglich in Bezug auf Möglichkeiten anderer Güterstände. Es ist oftmals – insbesondere bei Selbstständigen – ratsam, zur Sicherung der Unternehmensfortführung im Scheidungsfall ehevertraglich zumindest die gesetzlichen Regelungen zu modifizieren.
