Nachlassplanung
Seien es zur Ausnutzung von erbschaftssteuerlichen Freibeträgen die Zuwendungen von Vermögenswerten zu Lebzeiten an Verwandte oder aber auch die Vorsorge für den Falle einer etwaigen Geschäftsunfähigkeit. Ein errichtetes Testament ist wichtig, greift aber rechtlich erst für den Fall des Ablebens. Sollte zuvor eine Ortsabwesenheit bestehen, eine medizinische Ursache die Äußerung des eigenen Willens ausschließen (z.B. Koma) oder eine Krankheit (z.B. Demenz) bestehen, sollte auch für diesen Fall Vorsorge getroffen werden.
Sofern bereits zu Lebzeiten Handlungsbedarf besteht, begleiten wir Sie bei der Umsetzung von lebzeitigen Zuwendungen sowie der Errichtung von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen. Herr Rechtsanwalt Janzen ist Fachanwalt für Erbrecht und verfügt über die Spezialkenntnisse, um Sie in dem Bereich der Nachlassplanung umfassend zu betreuen.
